Gehört der Wolf zu Deutschland?

Schwerin, 7. September 2017

Das Thema Wolf ist nach wie vor in aller Munde und bewegt mich nicht nur politisch.

Auch als ehemaliger Landwirt und aktiver Jäger habe ich hier einen persönlichen Bezug.

 

In den zurückliegenden Wochen und Monaten habe ich daher zum Thema Wolf zahlreiche Gespräche geführt. Die Zuschriften häufen sich stetig. Erst kürzlich sprach ich darüber u.a. auch mit dem Vorstand des Kreisbauernverbandes Ludwigslust-Parchim, der äußert besorgt ist.

 

Bundesweit gibt es derzeit etwa 50 Wolfsrudel. Mindestens zwei davon allein in der Region um den Lübtheener Truppenübungsplatz. Aufgrund der Nachwuchssituation steht zu befürchten, dass sich weitere Rudel in der Nachbarschaft ansiedeln. Schäden und berechtigte Ängste werden erkennbar leider zunehmen. Dem müssen wir entgegentreten.

 

Es ist daher nun an der Zeit, den Wolf nicht länger als eine streng geschützte Art nach der FFH-Richtlinie Anhang 4, sondern eine Art nach der FFH-Richtlinie Anhang 5 zu definieren. Dabei muss auch die Verbindung der heimischen Wolfspopulation zu den Nachbarpopulationen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden.

 

Bund und Länder müssen jetzt umsetzen, wie sie die zunehmende Wolfspopulation künftig am besten auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen angepasstem Niveau begrenzen. Denkbar wäre meines Erachtens beispielsweise eine gezielte Verprellung von Problemrudeln. Die Entnahme von Problemwölfen bzw. die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht muss umgesetzt werden.

 

Außerdem ist es für unsere Tierhalter unerträglich, wenn sie zur Haftung herangezogen werden, nachdem ein Wolf seine Weidetiere in Panik versetzt hat, diese dann „ausbrechen“ und möglicherweise Unfälle verursachen. Es kann nicht sein, dass Tierhaltern hier erhöhte Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Teilweise sogar durch Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaften kriminalisiert werden.

 

Außerdem müssen wir die Entschädigungsleistungen nicht nur auf unmittelbare Schäden (Risse) erstrecken; sondern auch für mittelbare Schäden (Wildschaden, Probleme bei Tierhalterhaftung) weiterentwickeln.

 

Das Ziel von Frau Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) 1000 Wölfe in

Deutschland anzusiedeln ist völlig abwegig und nicht umsetzbar. In diesem Umfang

gehört der Wolf definitiv nicht zu Deutschland!