Positionen


Den Mittelstand stärken – die Verbraucher schützen

 

Auch im Bereich Recht und Verbraucherschutz bleibt es  unser Leitbild, den Mittelstand zu stärken und gleichzeitig fest an der Seite der Verbraucher zu stehen. Auch im vergangenen Jahr haben wir diese Grundhaltung bei der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer grundlegenden Rechtsordnung sowie des allgemeinen Verbraucherschutzes konsequent umgesetzt.

 

In den zurückliegenden Monaten stand das Politikfeld Recht und Verbraucherschutz fortlaufend vor neuen Herausforderungen, denen wir mit Klarheit und Entschlossenheit auf der Höhe der Zeit begegnet sind.

 

 

 

Flüchtlingskrise – Konkretes Handeln notwendig

 

 

Natürlich beschäftigte sich auch die AG Recht und Verbraucherschutz mit der nach wie vor tagesaktuellen Flüchtlingskrise. Obgleich nicht federführend zuständig, haben wir hierzu intensiv beraten und uns tatkräftig in die Beratungen zum  jüngst beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren eingebracht. Hierzu wurde eigens ein gesonderter Arbeitskreis innerhalb der AG  eingerichtet. Da wir davon ausgehen, dass künftig noch weitere Maßnahmen notwendig sein werden, besteht dieser fort und arbeitet konsequent an der Weiterentwicklung unserer Asylstrategie. Klar ist für uns ohne Wenn und Aber, dass sich ein jeder, der in Deutschland leben möchte, an Recht und Grundgesetz zu halten hat. Darüber hinaus wird es künftig maßgeblich darauf ankommen, die Asylverfahren weiter zu beschleunigen. Wer keine Bleibeperspektive hat, muss unser Land schnellstmöglich verlassen. Nur so wird es uns gelingen, ausreichend Kapazitäten für hilfe- und schutzbedürftige Flüchtlinge zur Verfügung stellen zu können.

 

Download
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.pdf
Adobe Acrobat Dokument 143.0 KB

Darüber hinaus wurden im vergangenen Jahr eine Reihe von Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, die unverkennbar die Handschrift der Union tragen. Einige möchten wir kurz nennen:

 

 

Wohnen muss bezahlbar bleiben - Die Mietpreisbremse ist beschlossen

 

 

Wir wollen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Deshalb wird die Mietpreisbremse eingeführt. Damit können die Länder gesetzlich den Anstieg des Mietniveaus bei bereits gebauten Wohnungen verlangsamen. Wir wollen  verhindern, dass sich Mieter eine Wohnung in stark nachgefragten Gegenden nicht mehr leisten können. Die Länder erhalten deshalb die Möglichkeit, Gebiete für eine Mietpreisbremse festzulegen. Bei einem Mieterwechsel darf dort die Miete für maximal fünf Jahre höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit dem neuen Gesetz werden die Mieterrechte gestärkt und gleichzeitig bleibt der Neubau von Wohnungen für Bauherren interessant. 

 

Download
Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG
Gesetzentwurf.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.0 MB

 

 

Vorratsdatenspeicherung 

 

Das neue Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen dazu, die bei Ihnen anfallenden Verbindungsdaten zehn Wochen lang auf einem in Deutschland befindlichen Server zu speichern, wobei dieser Server über keinerlei Internetverbindung verfügen darf. Nach Ablauf dieser zehn Wochen müssen die Daten gelöscht werden. Wir geben den Strafermittlungs- und Verfolgungsbehörden ein wirksames Mittel an die Hand, schwere und schwerste Straftaten, wie z.B. im Bereich Kinderpornografie, verfolgen zu können. Dabei entspricht das neue Gesetz den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof an den Gesetzgeber gestellt haben.

 

Download
Gesetze zur Einführung einer Speicher...
Adobe Acrobat Dokument 106.3 KB

 

 

Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt

 

 

Die schrecklichen Verbrechen des sogenannten NSU sind nach wie vor tief in unserem Bewusstsein.

Genau deshalb war und ist die schnelle und gründliche Arbeit des  NSU-Untersuchungsausschusses besonders wichtig. So hat sich dieser fraktionsübergreifend auf 47 Empfehlungen geeinigt, um Fehler und Versäumnisse im Rahmen der NSU-Ermittlungen künftig zu vermeiden. Im Bereich der Justiz betrifft dies auf Bundesebene verschiedene Aspekte, die gesetzgeberisch umgesetzt wurden. Beschlossen wurden z.B. Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz, um die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes künftig in diesen Fällen schneller zu ermöglich. Außerdem wurde sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt frühestmöglich in die Ermittlungen einbezogen werden kann. Immer schon dann, wenn es erste Anhaltspunkte für seine Zuständigkeit gibt. Darüber hinaus werden künftig besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive strafschärfend berücksichtigt. 

 

Download
Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschuss
Empfehlungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 654.3 KB

 

 

Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

 

Mit dem Fünften Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften haben wir die Opferrente von 250 auf 300 Euro im strafrechtlichen und von 184 Euro auf 214 Euro im beruflichen Rehabilitierungsgesetz erhöht. Besonders haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass das   Anerkennungs- und Rehabilitierungsverfahren für die SED-Opfer deutlich erleichtert wird. Dies soll durch die Möglichkeit einer persönlichen mündlichen Anhörung der Opfer im   Rehabilitierungsverfahren sowie durch Bereitstellung von besonders im Umgang mit DDR-Häftlingen geschulten Ärzten für die medizinische Anerkennung der Haftfolgen geschehen.

 

Download
Fünften Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf.pdf
Adobe Acrobat Dokument 171.2 KB

 

 

Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

 

Der internationale Terrorismus stellt seit geraumer Zeit eine Bedrohung für die nationale und internationale Sicherheitslage dar. Darauf müssen wir ständig und auf der Höhe der Zeit reagieren.

Das Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten ergänzt das bestehende Instrumentarium zur Strafbarkeit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB. Mit der Erweiterung des § 89a StGB werden das Reisen sowie der VeBundestag05

rsuch des Reisens als weitere Vorbereitungshandlung einer terroristischen Tat unter Strafe gestellt. Zudem wird die Strafbarkeit der Finanzierung terroristischer Straftaten in einer Norm mit einem einheitlichen Strafrahmen zusammenfasst. Auch regelt die Vorschrift die Bekämpfung der Finanzierung entsprechender Reisetätigkeit zu terroristischen Zwecken.

 

Download
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
Gesetzentwurf.pdf
Adobe Acrobat Dokument 207.7 KB

 

 

Auch künftig noch viel vor

 

In diesem Sinne werden wir uns auch künftig für einen starken Rechtsstaat und optimalen Verbraucherschutz einsetzen. So wird künftig u.a. die Verbesserung des Opferschutzes einen besonderen Stellenwert haben. Hier werden wir dafür kämpfen, Geschäfte mit Nacktaufnahmen von Kindern noch konsequenter zu bestrafen, die Intimsphäre von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen besser zu schützen sowie die strafrechtliche Verjährung von Sexualstraftaten nicht vor dem 30. Lebensjahr des Opfers einsetzen zu lassen.

Zudem werden wir uns dafür stark machen, die Verbraucherrechte im Umgang mit Daten weiter zu stärken. Um Verbraucherdaten besser gegen Missbrauch zu schützen, streben wir ein Unterlassungsklagegesetz an. Auch wird die Europäische Rechtspolitik noch weiter in den Fokus rücken. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf umfassenden Verbesserungen bei der Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und beim europäischen Klageverfahren zur Durchsetzung geringfügiger Forderungen liegen.