Positionen

 

Wir wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran treiben


Die AG Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedet Positionspapier zu E-Health

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier zur Digitalisierung des 


Die Patientinnen und Patienten stehen im Mittelpunkt unserer Gesundheitspolitik 

 

Deutschland verfügt über eines der leistungsstärksten Gesundheitssysteme weltweit und es gilt, dieses hohe Niveau der medizinischen Versorgung angesichts der demografischen Entwicklung flächendeckend und für Jedermann aufrecht zu erhalten – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Wohnort, Bildung, Einkommen und anderen sozioökonomischen Faktoren. Dafür ist ein Bündel an gesundheitspolitischen Maßnahmen erforderlich.

 

 

 

Mehr Gerechtigkeit in der Pflege

 

 

Die CDU geführte Bundesregierung hat die Stärkung der Pflege zu einem besonderen gesundheitspolitischen Schwerpunkt gemacht. Durch die beiden Pflegestärkungsgesetze I und II schaffen wir eine deutliche Verbesserung für Pflegebedürftige, Pflegepersonal und pflegende Angehörige. Unser Ziel ist es, dass die Menschen auch in einem schwierigen Lebensabschnitt ihre Würde behalten und die Pflegenden entlastet werden.

Seit dem 1. Januar 2015 erhalten alle rund 2,7 Millionen Pflegedürftigen in Deutschland mehr Leistungen. Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die Leistungen für die ambulante Pflege um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro.

Auch die Leistungen für die Pflege zu Hause wurden deutlich verbessert, pflegende Angehörige werden besser entlastet. So zahlt die Pflegeversicherung seit 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Freistellung vom Beruf  für die Pflege eines Angehörigen.

Auch wurde die Zahl an zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen von 25.000 auf 45.000 deutlich erhöht (Schlüssel 1:20 statt 1:24). Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Dieser wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz werden der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Ziel ist die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen bei der Begutachtung und beim Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Dafür soll es künftig fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen geben, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Ausschlaggebend wird dabei der Grad der Selbstständigkeit sein.

 

Die Pflegestärkungsgesetze heben die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte an. Dadurch stehen dauerhaft fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in den o. g. Pflegevorsorgefonds.

 

Mit dem PSG III werden wir vor allem die Rolle der Kommunen im Bereich der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege stärken.

Eine gute Beratung ist unerlässlich, damit die pflegebedürftigen Menschen die für sie notwendige und individuell auf sie zugeschnittene Pflege erhalten. Die Verantwortung liegt hier u.a. bei Beratungseinsätzen in der Häuslichkeit und Pflegekurse. Insbesondere sollen Versorgungslücken erkannt und ausgeräumt werden. Dies wird künftige Aufgabe der Kommunen sein.

 

Die Kommunen erhalten ein zeitlich auf 5 Jahre befristetes Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten. Zur Finanzierung dieser Pflegestützpunkte werden die Pflegekassen verpflichtet, Rahmenverträge  auf Landesebene abzuschließen.

 

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Suizid kein Tabuthema mehr

 

Suizid ist noch heute ein Tabuthema. Das sollte es aber nicht! Auch heute gibt es immer noch circa 10.000 Suizide pro Jahr. Vor allem für Menschen im Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand ist es schwierig ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Aber auch Jugendliche kämpfen mit Problemen wie Mobbing im Internet und unserer heutigen sich sehr schnellen verändernden Welt.

Als CDU/CSU Fraktion setzten wir uns dafür ein, das Thema psychische Erkrankungen gesellschaftlich zu diskutieren und zu enttabuisieren. Damit wollen wir ein größeres Verständnis der Bevölkerung und einen vorurteilsfreien Umgang mit psychisch Kranken erreichen.

 

 

 

Bessere Versorgung und schnellere Genehmigungsverfahren bei Blut- und Gewebezubereitungen

 

Der Gesetzesentwurf enthält fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien, wie z. B. Gen- oder Zelltherapeutika. Die Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und entsprechend den beim Vollzug der Vorschriften gesammelten Erfahrungen der Länder und des Paul-Ehrlich-Instituts angepasst. Auch vereinfachen wir die Genehmigungsverfahren, damit eine schnellere Versorgung der Patienten mit diesen besonderen Arzneimitteln möglich ist. Damit verbessern und sichern wir die Versorgung mit Blut- und Gewebezubereitungen und Arzneimitteln für neuartige Therapien für die Zukunft.

 

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Elektronisches Meldewesen für verbesserten Schutz vor Infektionen

 

Übertragbare Krankheiten können zumeist vermieden oder zumindest reduziert werden. Um den Schutz vor übertragbarer Krankheiten gewährleisten zu können, werden wir u.a. ein elektronisches Meldewesen bis 2021 am Robert Koch-Institut errichten, um so eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglichen zu können. Wir werden die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter ausbauen sowie die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden verbessern, umso künftig bei Krankheitsausbrüchen schneller und effektiver reagieren zu können. Datenschutz und Datensicherheit haben dabei oberste Priorität. 

 

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Antibiotika-Resistenzen vermeiden – Forschung stärken

 

Antibiotika-Resistenzen werden zunehmend zur gesundheitlichen Gefahr. Immer mehr Menschen sterben weltweit an Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind. Dies hat nicht nur ernsthafte Folgen für uns Menschen, sondern auch für die Tiere und Volkswirtschaft insgesamt. Deshalb sagen wir dem sowohl auf nationaler, als auch internationaler Ebene, entschlossen den Kampf an.

 

Vor dem Hintergrund der Deutschen Antibiotika-Resistenz-Strategie „DART 2020“ fördert das Bundesministerium für Gesundheit aktuell sieben Forschungsprojekte mit 4 Millionen Euro in einer Laufzeit von drei Jahren. Die Schwerpunkte liegen hier insbesondere im Bereich von Prävention, Information, Aufklärung, Hygienevorschriften sowie Aus- und Weiterbildung. Denn nur durch einen sachgerechten und passgenauen Einsatz von Antibiotika können Resistenzbildungen vermieden werden.

 

 

Für eine funktionierende Selbstverwaltung 

 

Die Stärke der Selbstverwaltung ist eine tragende Säule des deutschen Sozialsystems. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist in besonderem Maße auf das Engagement und die Verantwortung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurückzuführen. 

 

Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz setzen wir die notwendigen Rahmenbedingungen und schaffen klare Regelungen für zukünftiges Handeln. Ziel ist es, die interne und externe Kontrolle des Verwaltungshandelns und der jeweils wahrgenommenen Kompetenzen zu stärken und die Wirksamkeit der staatlichen Aufsicht zu sichern. Die Neuregelungen gelten für alle Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenversicherung: die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, den GKV-Spitzenverband und den Gemeinsamen Bundesausschuss. Dazu haben wir die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Handelns innerhalb der Gremien der Selbstverwaltung gefördert und anderseits die Instrumente der Rechtsaufsicht gestärkt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Stabilität unseres Gesundheitswesens für die Zukunft.

Schaubild "Das Gesundheitssystem" (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de):

 

 

Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

 

Wir setzen uns für die Apotheker/innen und damit für die Arzneimittelversorgung vor Ort ein. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass die im Arzneimittelgesetz für ausländische Versandapotheken geregelte Geltung der Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstößt, wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die flächendeckende, wohnortnahe und persönliche Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weiterhin sicherstellen. Gleichzeitig wird die mit dem EuGH-Urteil bestehende Ungleichheit zwischen inländischen Apotheken und Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland beseitigt.

 

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Referentenentwurf Samenspenderregistergesetz

  

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz)

 

Ein jeder von uns hat das Recht zu wissen, vom wem er abstammt. Dies war bis dato bei einer künstlichen Befruchtung jedoch nicht möglich und wird sich jetzt ändern. Mit dem Samenspenderregistergesetz sollen durch eine Samenspende gezeugte Personen die Möglichkeit erhalten, durch Nachfrage bei einer zentralen Stelle Kenntnis über ihre Abstammung zu erlangen. Zu diesem Zweck wird ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet und geführt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Samenspender in diesen Fällen weder durch das Kind noch durch dessen Eltern als rechtlicher Vater in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt insbesondere bei Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbschaftsrechts.

 

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Referentenentwurf SaReG.pdf
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Therapeutisches Cannabis

 

In einer älter werdenden Gesellschaft hat man es insbesondere dem medizin-technischen Fortschritt zu verdanken, dass man auch bis ins hohe Alter gesund leben kann. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass, gerade bei den schwerwiegend chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten, eine herkömmliche Therapie nicht mehr wirkt. Die betroffenen Menschen sind dann Ihrem Leiden schmerzlich ausgesetzt. Im Falle fehlender Therapiealternativen soll nun künftig der Zugang zu therapeutischem Cannabis ermöglicht werden.

 

Durch die betäubungsmittelrechtliche Herstellung der Verschreibungsfähigkeit für weitere Cannabisarzneimittel sollen die Patientinnen und Patienten bei entsprechender, durch Ärztinnen und Ärzte festgestellter, medizinischer Indikation in einem für die Therapie erforderlichen Umfang versorgt werden können. In diesem Zusammenhang soll auch eine Möglichkeit der Kostenübernahme für therapeutisches Cannabis innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden.

 

Eine grundsätzliche Legalisierung von Cannabis ist dabei nicht gewollt und wäre auch gesundheitspolitisch das völlig falsche Signal.

 

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Referentenentwurf BTGM.pdf
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Verbesserte Rehabilitation durch stärkere Heil- und Hilfsmittelversorgung

 

 

Immer mehr ältere, mehrfach und chronisch erkrankte Menschen bedürfen einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Dazu zählen z. B. Prothesen, Schuheinlagen, Inkontinenzhilfen, Rollstühle und Hörgeräte. Um dies zu gewährleisten, muss gleichzeitig auch die Attraktivität der zuständigen Berufsgruppen der Logopäden, Podologen, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten aufgewertet werden. Hier müssen insbesondere die Vergütungsspielräume überprüft werden.

 

Ein weiterer Schritt für eine verbesserte Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln ist die Einführung der „Blankoverordnung“ in Modellvorhaben. Darüber hinaus muss neben der Wirtschaftlichkeit bei Ausschreibungen der jeweiligen Krankenkasse, insbesondere auch die Qualität und Transparenz der Versorgungsverträge in den Mittelpunkt rücken. Dafür ist eine kontinuierliche Aktualisierung und Neustrukturierung des Hilfsmittelverzeichnisses zwingend notwendig. Unser Ziel ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten – orientiert an den Schweregraden ihrer Erkrankung(en).

 

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Referentenentwurf HHVG.pdf
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Psychiatrische und Psychosomatische Versorgung nachhaltig stärken

 

Weil die Zahl seelischer Erkrankungen kontinuierlich ansteigt, werden immer mehr psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch genommen als früher. Teilweise, weil diese damals nicht erkannt oder oftmals gar verheimlicht wurden.

 

Deshalb muss auch eine flächendeckende und hoch qualifizierte Versorgung im Bereich der seelisch erkrankten Menschen gewährleistet sein. Dazu gehört insbesondere eine auf die persönlichen Bedürfnisse des Patienten abgestimmte Therapie. Da man diese nicht mit dem Faktor Zeit und festen Preisen bestimmen kann, sollen die betroffenen Kliniken ihr Budget weiterhin individuell verhandeln können. Dennoch wird am gesundheitspolitischen Ziel der Transparenz und Leistungsgerechtigkeit festgehalten.

 

Darüber hinaus wollen wir die sektorenübergreifende Behandlung weiter fördern und damit gleichzeitig die Verweildauer in stationären Einrichtungen verkürzen. Dafür ist es zwingend notwendig, einerseits eine systematische Veränderung des Vergütungssystems vorzunehmen und andererseits eine ausreichende Personalausstattung in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken sicherzustellen. So können wir dazu beitragen, die Versorgung in diesem Bereich weiter zu verbessern und nachhaltig zu stärken.

 

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Referentenentwurf PsychVVG.pdf
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Bezahlbare Arzneimittel für Jedermann

 

Unser Gesundheitssystem ist eines der besten weltweit. Dazu gehört es auch, eine innovative und bezahlbare Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen. Allein vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und damit einhergehend der kontinuierlichen Zunahme an chronischen Erkrankungen und Multimorbidität ist dies von wesentlicher Bedeutung.

 

Dabei muss einerseits gewährleistet werden, dass der Standort Deutschland - als Forschungs- und Produktionsstätte innovativer Pharmazie - weiter gefördert und gestärkt wird, um national als auch international im Wettbewerb bestehen zu können. Andererseits müssen sog. „Mondpreise“, wie z.B.  beim Hepatitis-C-Präparat Harvoni, endlich eine Ende haben.

 

Mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz wollen wir dafür Sorge tragen, dass unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem nicht in eine finanzielle Schieflage gerät und die Arzneimittelversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf sehr hohem Niveau sichergestellt wird.

 

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Gesetzesentwurf GKV-AM-VSG.pdf
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Masterplan Medizinstudium 2020 

 

In einer ersten gemeinsamen Sitzung Mitte 2015 haben Vertreter von Bund und Ländern mit der Arbeit am "Masterplan Medizinstudium 2020" begonnen. Ziel ist eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Gebieten in den kommenden Jahren sicherzustellen. Der Masterplan soll Maßnahmen für eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Praxisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium festlegen. So sollen im Auswahlverfahren neben den Abiturnoten auch weitere Kriterien Berücksichtigung finden, die eine Aussagekraft hinsichtlich der Motivation und Eignung für eine spätere ärztliche Tätigkeit besitzen.

 

 

 

Vertrauen in die Organtransplantation stärken

 

 

Die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, um allen Betroffenen, die zwingend ein Spenderorgan benötigen, helfen zu können. Ein Skandal um Manipulation von Wartelisten in den letzten Jahren hat das Vertrauen in das nationale Transplantationswesen erschüttert. Auch wenn die Organspendebereitschaft der Bevölkerung wieder steigt, müssen wir alles daran setzen, das verlorengegangene Vertrauen in die Organtransplantation weiter zurück zu gewinnen.

 

Dafür ist es wichtig, dass alle Beteiligten die geltenden Regeln strikt einhalten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterentwickelt wird. Mit dem Transplantationsregister schaffen wir daher eine verlässliche Datengrundlage, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt. Durch mehr Transparenz und Qualität sorgen wir dafür, dass die Transplantationsmedizin weiter verbessert werden kann und erhöhen damit die Patientensicherheit in Deutschland.

 

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Entwurf_Transplantationsregistergesetz.p
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Medizinische Versorgung flächendeckend sicherstellen und Patientenrechte stärken

 

 

Mit dem im Juni 2015 im Bundestag verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz stellen wir eine gut erreichbare, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten in allen Regionen Deutschlands auf hohem Niveau sicher. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Deshalb ermöglichen wir es den Kassenärztlichen Vereinigungen, zum Beispiel durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung, überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen, um einer drohenden Unterversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, entgegenzuwirken. Darüber hinaus stärken wir die Patientenrechte. So sollen u.a. Terminservicestellen gesetzlich Versicherten helfen, innerhalb einen Vier-Wochen-Frist einen Termin beim Facharzt zu erhalten.

 

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GKV-Versorgungsstärkungsgesetz.pdf
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Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen

 

 

Nach mehreren Anläufen haben wir es in der Großen Koalition endlich geschafft, das Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen. Mit dem Gesetz werden die Kassen verpflichtet, mindestens sieben Euro pro Jahr und Versichertem für Prävention auszugeben. Das ist mehr als doppelt so viel wie heute. Mit den zusätzlichen Beträgen aus der Pflegekasse und der privaten Krankenversicherung stehen damit insgesamt nahezu 550 Millionen Euro für Präventionsaufgaben zur Verfügung.

 

Durch gezielte Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen sollen Erkrankungen erst gar nicht entstehen oder in ihrem Verlauf positiv beeinflusst werden. So haben wir z. B. die Bekämpfung der Volkskrankheit Nr. 1, Diabetes mellitus Typ 2, als primäres nationales Gesundheitsziel explizit im Gesetz verankert. Grundsätzliches Ziel ist dabei, mit einem krankheitsübergreifenden Ansatz alle lebensstilbedingten, chronischen Erkrankungen, zu der z. B. auch Adipositas gehört,  zu vermindern oder zumindest in ihrem Verlauf günstig zu beeinflussen.

 

Prävention ist nicht nur eine rein gesundheitspolitische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ressortübergreifend angegangen und umgesetzt werden muss. Das Präventionsgesetz stärkt somit auch die Grundlagen für eine bessere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen. Des Weiteren wird die Impfprävention durch eine Reihe an gesetzlichen Maßnahmen gefördert. Auch bereits bestehende Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden weiter ausgebaut.

 

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Leben retten durch digitale Vernetzung

 

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau der elektronischen Kommunikations- und Informationstechnologien im Gesundheitswesen. Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) soll hier die entscheidende Grundlage für eine digitale Vernetzung schaffen, welche Leben retten kann und Patienten stärkt. Ab 2018 sollen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden und der Arzt diese, nach Wunsch des Patienten, direkt von der Gesundheitskarte abrufen können. Auch wird durch dieses Gesetz die Grundlage für einen zunächst schriftlichen, dann auf der Karte gespeicherten Medikationsplan geschaffen werden. Weiterhin soll ein modernes Stammdatenmanagement nach einer bundesweiten Erprobung in Testregionen flächendeckend eingeführt werden. So werden Patienten über Diagnose und Therapie informiert und sind damit besser in Entscheidungsprozesse eingebunden. Gesundheitsdaten sind höchst sensibel. Darum wird bei diesem Vorhaben allergrößten Wert auf einen lückenlosen Schutz der Daten gelegt. So werden durch klare Zugriffsrechte, Verschlüsselungen und Mitspracherechte der Patienten bezüglich Zugriff und Speicherung höchste Sicherheitsstandards erfüllt. 

 

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E-Health-Gesetz.pdf
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Unterstützung in den letzten Stunden

 

 

Mit einer guten Hospiz- und Palliativversorgung wollen wir die Ängste vor dem Tod nehmen. Dafür haben wir Anfang November das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) verabschiedet, dass gesetzgeberische Weichen für ein Lebensende stellt, welches selbstbestimmt und nach den persönlichen Wünschen gestaltet werden kann und soll. Dabei werden die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung und die spezialisierte Palliativversorgung gestärkt. Weiterhin schaffen wir Anreize zur Entwicklung einer Palliativkultur in der stationären Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Darüber hinaus setzen wird auf eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätigen in der medizinischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgung und Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Die Mehrkosten für die gesetzlichen Maßnahmen werden zu Mehrausgaben in Höhe eines unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrages pro Jahr führen.

 

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Hospiz-und Palliativgesetz.pdf
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Krankenhausreform ist unabdingbar

 

 

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass Krankenhäuser weiterhin gut erreichbar sind und eine sichere Behandlung der Patienten garantieren. Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elementen der Daseinsvorsorge. Insbesondere im ländlichen Raum müssen sich die Menschen darauf verlassen können, dass sie in den Krankenhäusern nach dem neuesten medizinischen Stand und in bester Qualität behandelt werden. Qualität wird somit zu einem wesentlich Kriterium bei der Krankenhausplanung. Auch bei der Krankenhausvergütung wird künftig an Qualitätsaspekten angeknüpft, indem Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen eingeführt werden. Darüber hinaus sollen die Qualitätsberichte patientenfreundlicher gestaltet werden. Zudem wird ein Pflegestellenförderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich dessen Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Auch werden zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert. Ebenso findet eine Neuausrichtung der Mengensteuerung statt. Zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen wird ein Strukturfonds eingerichtet, dessen Fördergelder den Krankenhäusern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugutekommen. Einmalig werden dazu Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Das maximale Volumen beträgt 1 Mrd. Euro. Dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge durchführen und die finanziellen Mittel der Investitionen bereitstellen, bleibt unverändert.

 

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Krankenhausstrukturgesetz.pdf
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Eine große Chance für die Pflege in Deutschland

 

 

Die demografische Entwicklung prägt und verändert unsere Gesellschaft. Dadurch steigt der Pflegebedarf und die Versorgungsstrukturen ändern sich beständig. Derzeit sind die Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken-, und Altenpflege getrennt, weisen jedoch große Überschneidungen auf. Pflegekräfte müssen in Altenheimen zunehmend mehrfach und chronisch Kranke versorgen und brauchen Kenntnisse in der Versorgung Demenzkranker. Gleichzeitig führen verkürzte Liegezeiten in den Krankenhäusern zu komplexeren Pflegeleistungen, die durch ambulante Pflegedienste und/oder stationäre Pflegeeinrichtungen zu erbringen sind. Darüber hinaus sind aber auch die spezifischen Anforderungen an die Pflege kranker Kinder und Jugendlicher zu berücksichtigen. Dies macht eine übergreifende pflegerische Qualifikation zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen erforderlich. Der Beruf „Pflege“ muss zukunftsfähig gemacht werden. Eine zukunftsgerechte Berufsausbildung muss die Pflegefachkräfte dazu befähigen, in weiterhin hoher Qualität die pflegerische Versorgung von Menschen über Altersgrenzen hinweg in allen Versorgungsformen sicherzustellen und ihnen gleichzeitig ausreichende berufliche Mobilität und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

 

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Kabinettentwurf_PflBG.pdf
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